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Nebenkostenabrechnung 2026 – der praktische Leitfaden

Die jährliche Betriebskostenabrechnung gehört zu den Aufgaben, bei denen die meisten Fehler passieren – und zugleich zu denen, die sich am besten automatisieren lassen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, worauf es 2026 ankommt.

Die wichtigste Frist

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wird diese Frist versäumt, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden – Guthaben müssen Sie hingegen weiterhin auszahlen.

Umlagefähig – oder nicht?

Umlagefähig sind laut Betriebskostenverordnung unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Wasser und Abwasser
  • Heizung und Warmwasser
  • Müllentsorgung, Straßenreinigung
  • Hausmeister und Gartenpflege

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Reparaturen.

Faustregel: Laufende Betriebskosten sind umlagefähig, einmalige Instandsetzungen nicht.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Falscher Verteilerschlüssel – Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch müssen konsistent angewandt werden.
  2. Nicht umlagefähige Positionen rutschen in die Abrechnung.
  3. Verspäteter Versand – siehe Frist oben.

Mit einer digitalen Lösung wie hausklar werden Verteilerschlüssel einmal hinterlegt und jede Abrechnung automatisch korrekt berechnet.